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Hintergrundinformationen:
Einzelheiten finden Sie >hier<
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Wenn Sie vor 1953 geboren sind, endet ihre Umtauschfrist am 19.01.2033, unabhängig davon, ob Sie derzeit einen grauen, rosa oder einen EU-Kartenführerschein haben, der vor 2013 ausgestellt wurde.
Die Umtauschfristen für Inhaber unbefristeter EU-Kartenführerscheine lauten:
• für die Ausstellungsjahrgänge 1999 bis 2001: 19.01.2026
• für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004: 19.01.2027
• für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007: 19.01.2028
• für den Ausstellungsjahrgang 2008: 19.01.2029
• für den Ausstellungsjahrgang 2009: 19.01.2030
• für den Ausstellungsjahrgang 2010: 19.01.2031
• für den Ausstellungsjahrgang 2011: 19.01.2032
• für die Ausstellungsjahrgänge 2012 bis 19.01.2013: 19.01.2033
Das Ausstellungsdatum des EU-Kartenführerscheines finden Sie hier:

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Für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis klicken Sie bitte hier: Umschreibung ausländische Fahrelraubnis