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Ausländische Fahrzeuge, dessen Besitzer/innen sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, müssen spätestens nach einem Jahr in Deutschland registriert werden. Für Fahrzeuge mit ukrainischen Zulassungsdokumenten kann diese Frist bis zum 01.09.2024 verlängert werden.
Um diese Verlängerung zu nutzen, müssen Sie eine Ausnahme von § 20 Abs. 6 S. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnortes beantragen. Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Mettmann ist für die folgenden Städte zuständig: Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert, Wülfrath
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.