Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
ACHTUNG!
Bitte wählen Sie diese Dienstleistung nur dann aus, wenn Sie innerhalb von Wachtendonk verzogen sind. Wenn Sie von außerhalb nach Wachtendonk zugezogen sind, wählen Sie bitte die Dienstleistung "Anmeldung/Zuzug" aus.
Ummeldungen für ein Datum in der Zukunft sind nicht möglich. Ab dem tatsächlichen Einzugsdatum in die neue Wohnung gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen für die Ummeldung.
mitzubringende Unterlagen:
- vorhandene Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist nur vom Wohnungsgeber komplett auszufüllen. Bescheinigungen, auf denen gesetzlich erforderliche Angaben fehlen oder die von mehreren Personen ausgefüllt worden sind, werden nicht anerkannt.
Im Falle einer Ummeldung auf Eigentum kann die Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer selbst ausgefüllt werden. Eventuell sind Unterlagen zum Eigentümerwechsel beizubringen.
Vordruck:
Wohnungsgeberbestätigung
Ummeldung durch Bevollmächtigten
Eine Ummeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu reicht eine formlose Bevollmächtigung.