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Umzug innerhalb Deutschlands
Eine persönliche Abmeldung bei der Stadt Straelen ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird die Abmeldung von der dortigen Meldebehörde vorgenommen. Falls Sie innerhalb des Stadtgebietes Straelen umziehen, genügt eine Ummeldung.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Auslandsaufenthalt (nur bei einer Dauer von länger als 3 Monaten) ist eine Abmeldung im Bürgerservice der Stadt Straelen erforderlich. Die Abmeldung kann höchstens 7 Tage vor dem Datum des Wegzuges erfolgen. Bitte legen Sie bei Vorsprache Ihren Personalausweis bzw. Reisepass sowie Ihre künftige Anschrift im Ausland vor.
Abmeldung Nebenwohnsitz
Die Abmeldung eines oder mehrerer Nebenwohnsitze innerhalb Deutschlands muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden. Hierfür ist eine Vorsprache im Bürgerservice der Stadt Straelen unter Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses erforderlich. Die Abmeldung wird dann an die Meldebehörde des Nebenwohnsitzes übersandt.
Abmeldung durch Bevollmächtigten
Die Abmeldung ins Ausland bzw. der Nebenwohnsitze kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierbei muss der Personalausweis bzw. Reisepass der abzumeldenden Person sowie eine Vollmacht vorliegen.