Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Sie wollen das erste Mal einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII stellen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt kommt beispielsweise in Betracht, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit erhalten und Ihren Lebensunterhalt mit der Rentenzahlung nicht sicherstellen können.