Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Wohnungsgeberbescheinigung mit und ggf. benötigen Sie für bestimmte Sachverhalte weitere Unterlagen.
Sofern Sie über kein Ausweisdokument verfügen, benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde(n).
Die Notwendigkeit der Wohnungsgeberbestätigung entfällt, wenn es sich um Eigentum handelt.
Bitte wählen Sie diese Dienstleistung nur dann aus, wenn Sie innerhalb von Goch umgezogen sind!
Wenn Sie von außerhalb nach Goch gezogen sind, wählen Sie bitte die Dienstleistung "Anmeldung/Zuzug"!
Ummeldungen für ein Einzugsdatum in der Zukunft sind nicht möglich. Ab dem tatsächlichen Einzugsdatum in die neue Wohnung gilt eine gesetzliche Frist von 2 Wochen für die Ummeldung.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur vom Wohnungsgeber komplett auszufüllen. Bescheinigungen, auf denen die gesetzlich erforderlichen Angaben fehlen sowie Mietverträge werden nicht anerkannt.
Im Falle einer Ummeldung in Eigentum kann die Wohnungsgeberbestätigung vor Ort ausgefüllt werden.