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Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn jemand seine Angelegenheiten wegen einer psychischen Erkrankung oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Dazu gehören unter anderem der Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen, medizinisch notwendige Behandlungen oder die vollstationäre Unterbringung.
Als rechtliche Betreuungspersonen können Angehörige oder aber auch hauptberufliche Betreuungspersonen vom Amtsgericht bestimmt werden.
Auf Wunsch bietet die Betreuungsstelle hierzu eine Beratung an.