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Wenn Sie eine Person, die ein Visum benötigt, zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage) abgeben.
Hierdurch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums zu Besuchszwecken gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland der Lebensunterhalt sichergestellt ist und Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen übernommen werden.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen könnten. Dies gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Einreise Ihres Gastes.
Voraussetzungen für eine Verpflichtungserklärung:
Bei allen Antragsstellenden ist die Pfändungsfreigrenze die Berechnungsgrundlage für die Verpflichtungserklärung.
Als Gastgeber*in müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Oberhausen haben und über ein regelmäßiges pfändbares Einkommen verfügen. Ihr Nettoeinkommen muss hoch genug sein, vergleichen Sie hierzu bitte Ihre Pfändungsfreigrenze.
Informationen des Bundesministeriums der Justiz bzgl. der Pfändungsfreigrenzen finden Sie unter:
Pfändungsfreigrenzen
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Verpflichtungserklärung - Serviceportal Stadt Oberhausen