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Unterlagen zur Beglaubigung einer Unterschrift:
- gültiger Ausweis
- Gebühr: 2,50 € je Unterschrift
Die Unterschrift muss in Gegenwart der beglaubigenden Person geleistet werden.
Unterlagen zur Beglaubigung einer Kopie:
- gültiger Ausweis
- zu beglaubigendes Dokument im Original
- Gebühr: 2,50 € je Seite
- Gebühr: 0,50 € je Kopie
Inländische Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) werden ausschließlich durch das Standesamt jener Stadt beglaubigt, wo eine Person geboren wurde, geheiratet hat oder gestorben ist.
Manche ausländische Dokumente bedürfen der Legalisation oder Apostille. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie einen Termin buchen.
Beglaubigungen können nur für Personen vorgenommen werden, die in Oberhausen gemeldet sind.
Wenn absehbar ist, dass die gewünschte Anzahl beglaubigter Kopien nicht innerhalb der gebuchten Zeit erstellt werden kann, kann es sein, dass Sie Ihre beglaubigten Kopien erst zu einem späteren Zeitpunkt abholen können.
Weitere Informationen zu Beglaubigungen erhalten Sie hier.