Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Wenn Sie minderjährige oder volljährige Kinder aus der Ehe haben, können diese sich der Namensänderung anschließen. (§ 1617d BGB) Bei minderjährigen Kindern muss das Kind dafür im Haushalt des Elternteils leben, der Geburtsnamen wiederannimmt und der andere Elternteil der Änderung zustimmen.
Volljährige Kinder müssen die Erklärung selbst abgeben. Der Elternteil, dessen Name zukünftig geführt wird, muss zustimmen.
Alle beteiligten Personen müssen anwesend sein.
Wichtig: Wenn die Namensänderung des Elternteils nach der Scheidung schon vor längerer Zeit erfolgt ist und Sie als Kind sich jetzt nachträglich der Änderung anschließen wollen, buchen Sie sich bitte einen Termin im Geburtenregister.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Ist dieses Standesamt nicht gleichzeitig für die Führung des Eheregisters zuständig, leitet es Ihre Erklärung an folgende Stellen weiter:
- Standesamt der Eheschließung
- wenn sich die Namensänderung auch auf den Geburtsnamen erstreckt, auch an das Standesamt Ihres Geburtsortes
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Zusätzlich zur Bescheinigung über die Namensänderung können Sie als Nachweis Ihres neuen Nachnamens folgende kostenpflichtige Dokumente beantragen:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt: zusätzlich den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an eheregister@krefeld.de.