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Ab wann gilt die neue Regelung?
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist ab dem 01.11.2024 in Kraft getreten.
Welche Möglichkeiten bietet die Regelung?
Sie haben hierdurch die Möglichkeit, Ihren Geschlechtseintrag und die entsprechenden Vornamen durch Abgabe einer Erklärung beim Standesamt selbst zu bestimmen.
Der Gesetzgeber möchte hierdurch die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung als garantierte Grundrechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen.
Als Geschlechtseintrag können Sie die Bezeichnungen
- Männlich
- Weiblich
- Divers oder
- Streichung der Angabe wählen
Muss immer der Vorname geändert werden?
Sofern der momentane Name auch für das erklärende Geschlecht passend ist, ist eine neue Vornamenswahl nicht zwingend erforderlich
Wo muss die Erklärung abgegeben werden?
Sofern Sie nicht in Deutschland geboren wurden, sind bei Ihnen andere Voraussetzungen zu beachten. Nehmen Sie bitte in diesem Fall vorab Kontakt mit dem Standesamt Krefeld auf.
Welche Besonderheiten gibt es für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit?
Ausländische Staatsangehörige können eine Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags abgeben, wenn sie
- Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich rechtmäßig im Inland aufhalten oder
- Eine Blaue Karte EU besitzen
Wie ist der Ablauf für die Abgabe der Erklärung:
Sie müssen mindestens drei Monate zuvor die geplante Erklärung gegenüber dem Standesamt schriftlich abgeben. Die Anmeldung und die Durchführung der Erklärung müssen beim gleichen Standesamt erfolgen. Dies ist seit dem 01.08.2024 möglich.
Für die Anmeldung bringen Sie bitte das Formular für die Anmeldung der Änderung mit und füllen dieses aus. Das Formular muss im Original unterschrieben sein. Die in der Anmeldung gemachten Angaben zum Geschlecht und der Vornamenswahl sind nicht zwingend erforderlich und auch nicht für die spätere Erklärung bindend.
Nach Eingang der Erklärung nimmt das Standesamt Kontakt mit Ihnen auf, um eine Beratung und Terminvereinbarung für die Abgabe der persönlichen Erklärung nach Ablauf der drei Monate zu vereinbaren. Die Erklärung muss spätestens nach sechs Monaten persönlich erfolgen, ansonsten ist eine neue Anmeldung erforderlich.
Ab wann gilt die Änderung für die antragstellende Person?
Nachdem die Erklärung beim zuständigen Standesamt eingegangen ist, tritt di Änderung in Kraft. Anschließend könne Sie beim Standesamt Krefeld eine Bescheinigung beantragen.