Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Grundsätzlich führt das Kind den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
Wenn die Eltern verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, führt das Kind diesen Namen als Geburtsnamen (§ 1616 BGB).
Haben die Eltern keinen Ehenamen bestimmt, müssen sie bei der Beurkundung des ersten gemeinsamen Kindes einen der beiden Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen (§ 1617 Abs. 1 BGB).
Sind die Eltern nicht verheiratet, haben aber neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, kann der Name des Kindes nach Beurkundung innerhalb von 3 Monaten neu bestimmt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an geburten@krefeld.de.
Dieser Termin findet online statt. Eine Vorsprache im Standesamt zu Terminbeginn ist nicht möglich.
Technische Voraussetzungen für einen Video-Beratungstermin:
- einen Laptop oder PC mit Webcam und Mikrofon bzw. Headset
- alternativ ein Smartphone oder Tablet (Android oder Apple)
- eine stabile Internetverbindung
- einen aktuellen Browser, z.B. Google Chrome oder Microsoft Edge