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Gewerbemeldestelle
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Gewerbemeldestelle - Zusätzliche Informationen:

Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens.

Informationen zur Dienstleistung:
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Gewerbeordnung - GewO).

Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (Gewerbeummeldung), oder der der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).


Sie können insgesamt maximal 2 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

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