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Eine Zweitschrift ist eine Kopie einer behördlichen Genehmigung wie der Gewerbeanmeldung, die vom Gewerbeamt ausgestellt wird. Sie kann auf Anfrage des Gewerbetreibenden oder eines Dritten, der ein berechtigtes Interesse hat, ausgestellt werden. Für die Ausstellung wird eine Gebühr erhoben und es müssen Informationen und Nachweise vorgelegt werden.