Clearingstelle für Wohngeld, Bürgergeld und Sozialhilfe - Zusätzliche Informationen:
DIE TERMINVERGABE GILT NUR FÜR NEUKUNDEN!
Sofern Sie bereits Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4), SGB XII (Grundsicherung und Sozialhilfe) oder Wohngeld erhalten, melden Sie sich bitte bei Fragen direkt bei den für Sie zuständigen Sozialleistungsträgern (Jobcenter, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen).
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