Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache folgendes mit:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu drei Monate alt) Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Beachten Sie bitte, dass für vorläufige Reisepässe ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Passbilder angenommen werden können.
- Alternativ können Sie im Rathaus Krefeld (Von-der-Leyen-Platz 1) gegen ein Benutzungsentgeld in Höhe von 6,00 EURO u.a. das notwendige Foto an einem dafür vorgesehenen Gerät (Speed Capture) machen. Dieses Foto kann zur Beantragung eines Dokuments in jedem Krefelder Bürgerbüro genutzt werden. Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
- Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass
- Gebühren (Bargeld oder EC-Zahlung)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich -> Einverständniserklärung
- falls Sie den vorl. Reisepass für Ihr Kind beantragen möchten, muss dieses bei dem Termin anwesend sein
Gebühren
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer maximal 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von Buchungsunterlagen oder sonstigen Nachweisen vorgeschrieben ist.
Ebenso ist zu beachten, dass die Beantragung eines Ausweisdokumentes im Rahmen einer Wohnsitzanmeldung erst nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens (i.d.R. 72 Stunden) möglich ist.
Beachten Sie:
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten.
Beachten Sie bitte, dass die Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde vorerst nur im Bürgerbüro Mitte möglich ist.
Informationen zu teilnehmenden Fotodienstleistern erhalten Sie hier:
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link.