Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Sie können dieses Anliegen nicht mit anderen Anliegen kombinieren.
Beachten Sie bitte, dass ein Dokument nur in dem Bürgerbüro abgeholt werden kann, in dem es auch beantragt wurde. Ausnahmen sind nur gegeben, wenn bei der Beantragung anderes vereinbart wurde.
Bitte bringen Sie bei Ihrer Vorsprache folgendes mit:
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
- Abholvollmacht bei Abholung für Dritte
- ab 16 Jahren die bei der Beantragung ausgehändigte Erklärung über den Erhalt/Nichterhalt des Pin-Briefes bei der Abholung eines Personalausweises
Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt erfahren Sie hier.
Bitte vereinbaren Sie zur Abholung von Personalausweis und Reisepass nur einen Termin.