Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Eine einfache Melderegisterauskunft kann ohne Nachweise beantragt werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann ausschließlich aufgrund eines rechtlichen oder berechtigten Interesses erfolgen. Hierfür sind entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Zur eindeutigen Identifizierung werden 3 Angaben zur gesuchten Person benötigt.
Gebühr:
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Auskunft aus dem Archiv:
Bei Rückgriff auf Archivregister (EDV) - je Betroffenen: 15,00 €
Bei Rückgriff auf Altbestände (manuell) - je Betroffenen: 40,00 €
Auskunft mit Außendienstermittlung: 60,00 €