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Eine einfache Melderegisterauskunft kann ohne Nachweise beantragt werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann ausschließlich aufgrund eines rechtlichen oder berechtigten Interesses erfolgen. Hierfür sind entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Zur eindeutigen Identifizierung werden 3 Angaben zur gesuchten Person benötigt.
Gebühr:
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
Auskunft aus dem Archiv:
Bei Rückgriff auf Archivregister (EDV) - je Betroffenen: 15,00 €
Bei Rückgriff auf Altbestände (manuell) - je Betroffenen: 40,00 €
Auskunft mit Außendienstermittlung: 60,00 €