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Nur für Bewohner der Kempener Altstadt, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und keine Garage oder Stellplatz haben.
Es ist nur ein Bewohnerparkausweis pro Haushalt möglich.
Der Bewohnerparkausweis wird immer bis zum Ende des beantragten Kalenderjahres ausgestellt.
Änderungen der Voraussetzungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen:
- KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über die alleinige Nutzung des KFZ, falls der Halter/ die Halterin eine andere Person wie der/die Antragsteller/in ist (Bsp. Firmenwagen)
- gültiges Ausweisdokument
Gebühren:
Durch die Einführung der neuen Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise beträgt die monatliche Gebühr für Bewohnerparkausweise ab dem 01.01.2023 für Fahrzeuge bis 3,5 t 10,00 € pro Monat, für Fahrzeuge bis 3,5 t, die länger sind als 5,50 m 20,00 € pro Monat. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an.
Es wird um bargeldlose Bezahlung per EC-Karte gebeten!!
Sollte sich Ihr für das Bewohnerparken berechtigte Fahrzeug mal länger in der Reparatur befinden, können Sie einen ERSATZ-Bewohnerparkausweis für die Dauer der Reparatur beantragen. Die Kosten hierfür betragen 15,00 €!