Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis / Reisepass
- sofern vorhanden den gültigen Arbeitslosengeld-II-Bescheid
- ggf. die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder der letzten 3 Monate
- Vollmacht für Personen ab dem 18. Lebensjahr
- sofern vorhanden den abgelaufenen Moers-Pass
Hinweis: Bei Vorlage eines ALG-II-Bescheides wird die Dauer der Gültigkeit des Moers-Pass entsprechend angepasst.
Der Antrag kann Online gestellt werden! https://www.moers.de/de/stichwoerter/moers-pass-4089161/
Zuständig für die Ausstellung:
Bürgerservice: Unterschreiten der Einkommensgrenze (auch bei Regelaltersrente), ALG II, Studenten
FB Jugend u. Soziales: Wohngeld, Asylbewerberleistungen, lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinder u. Jugendlich bis 21 Jahre in Heimen o. Pflegeeinrichtungen, einschl. Pflegefamilien. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den entsprechenden Fachbereich.