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Aufgrund des Erlasses des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2023, kann ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Weiterführung eines ukrainischen Kennzeichens gestellt werden. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsteller/in ist anerkannter Flüchtling und im Kreis Wesel gemeldet (amtlicher
Nachweis erforderlich z. B. eAT)
- Nachweis für die Dauer der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung über eine
Grenzversicherung
- positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeugs durch eine
Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, etc)
- ausländische Zulassungsbescheinigung (ggf. digital)