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Sie haben ein KFZ (in Bottrop) gekauft und möchten dieses nun in ein anderes Land ausführen (Export).
Sie sind Bottroper Bürger oder haben Ihren Wohnsitz im Ausland und das Fahrzeug hat seinen aktuellen Standort in Bottrop.
Sollten Sie in Deutschland gemeldet sein, ist die Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnsitz für die Ausfuhr zuständig.
Das Ausfuhrkennzeichen ist maximal 1 Monat gültig.
Sie benötigen folgende Unterlagen im Original:
gültiges Ausweisdokument (Zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, wenn die Anschrift nicht aus dem Ausweisdokument entnehmbar ist)
Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kfz-Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeug-Vorführung Zulassungsstelle (nur bei PKW, KRAD möglich), FIN-Bestätigung (Fahrzeugidentifikationsnummer) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Hauptuntersuchung nicht älter als 4 Wochen.
Gültige Hauptuntersuchung (TÜV, etc.) (ggf. Sicherheitsprüfung)
Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug zugelassen ist
Vierfache Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (deutsches Bankkonto)
Kaufvertrag bzw. Rechnung zum Fahrzeug zum lückenlosen Nachweis der Eigentumsverhältnisse (bei Wechsel des Fahrzeughalters)
Sollten Sie Ihre persönlichen Daten mit einer Auskunftssperre versehen haben, benötigen Sie zu Ihrem Termin eine aktuelle Meldebescheinigung!
Sie kommen nicht selbst, sondern schicken einen Bevollmächtigten?
Dann benötigen wir zusätzlich:
eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens durch einen Bevollmächtigten ist nur bei Antragstellern mit festen Wohnistz in Bottrop möglich.
Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland müssen persönlich vor Ort sein.
Eine Ausfuhr-Zulassung auf ausländische Firmen, ist nur bei Anwesenheit des Geschäftsführers und entsprechender originaler Handelsregisterauszüge möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.