Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisheriger Führerschein
- zusätzliche Unterlagen bei Verlängerung der alten Klasse 2
- augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung, diese Bescheinigung ist zwei Jahre gültig
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung. Die Arztwahl ist frei. Bei Antragstellung darf diese Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzliche Unterlagen bei Erteilung der Klasse T
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder der Landwirtschaftskammer
- als Beschäftigter in einem landwirtschaftlichen Betrieb zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie entsprechende Fahrzeuge für Ihre Tätigkeit führen müssen
- zusätzliche Unterlagen bei Berufskraftfahrer Qualifizierungsnachweis ( Schlüsselzahl „95“)
Eine der folgenden Bescheinigungen, sofern diese nach Teilnahme noch in Papierform ausgestellt wurden:
- Nachweis über Grundqualifikation
- Nachweis über beschleunigte Grundqualifikation
- Nachweis über Teilnahme an einer Weiterbildung
Gebühren
- 25,30 Euro Umtausch
- 42,60 Euro bei gleichzeitiger Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- zzgl. 5,00 Euro für den Direktversand
- für den Berufskraftfahrer Qualifizierungsnachweis ( Schlüsselzahl „95“)
- Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis Direktversand = 27,50 €
- Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis Expressversand = 32,90 €
Hinweis: Für die Anfertigung von Lichtbildern steht bei Bedarf ein Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro zur Verfügung. Papierausdrucke erfolgen nicht. Kosten 6,00 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie
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