Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Folgendes mit:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
(ACHTUNG: Die Einreichung von papierbasierten Lichtbildern ist ab dem 01.05.2025 nicht mehr möglich!)
- Geburtsurkunde (bei Verheirateten bzw. bei Bestehen einer Lebenspartnerschaft: Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde)
- bisheriger Personalausweis (soweit vorhanden), auch wenn er ungültig geworden ist oder Reisepass/Kinderreisepass
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten und die Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich). Das Kind muss persönlich dabei sein!
- Bei Beantragung vor Eheschließung (max. 8 Wochen vorher): Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung und den Termin der Eheschließung mit der zukünftigen Namensführung
Gebühren
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Antragsteller ab 24 J. (Gültigkeit 10 Jahre): 37,00 Euro
- Antragsteller unter 24 J. (Gültigkeit 6 Jahre): 22,80 Euro
- Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Hinweis: Ein vorläufiger Personalausweis wird nur dann ausgestellt, wenn Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und dies glaubhaft machen. Die Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate. Es wird empfohlen, gleichzeitig einen endgültigen Personalausweis zu beantragen.
Für die Anfertigung von Lichtbildern steht bei Bedarf ein Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro zur Verfügung. Papierausdrucke erfolgen nicht. Kosten 6,00 Euro.
Weitere Informationen und zu Besonderheiten bei Minderjährigen erhalten Sie hier.