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Die Aufenthaltserlaubnis läuft ab und soll verlängert werden (Im Fall einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a oder § 25b AufenthG nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu Ihrer Sachbearbeitung auf!).
Möchten Sie die unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen, kann dies hier nicht gebucht werden!
Die Ausländerbehörde kann Ihnen telefonisch oder per E-Mail keine anderen Termine anbieten als die hier angezeigten!