Sie können dieses Anliegen maximal 1 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreiseausweis oder Kinderreisepass
- Bei minderjährigen Personen unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich. In jedem Fall sind beide Personalausweise oder Pässe der Erziehungsberechtigten mitzubringen. Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, ist neben dessen persönlicher Vorsprache und Unterschrift einer der folgenden Nachweise vorzulegen
- entweder rechtkräftiges Urteil oder Beschuss über das Sorgerecht
- eine gerichtliche Verfügung über das Aufenthaltsbestimmungsgesetz
- eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Verlustanzeige – sie ist nur dann erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren ging. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen. Wurde der Ausweis gestohlen, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich werden, z.B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
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